Am 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ob Website, Online-Shop oder Banking – was für manche selbstverständlich ist, bleibt für Menschen mit Behinderungen oft unzugänglich. Das neue Gesetz schafft hier klare Vorgaben und gibt Betroffenen endlich das, was längst überfällig ist: gleichberechtigte digitale Teilhabe. Wer jetzt handelt, verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit für alle, sondern zeigt auch soziale Verantwortung. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein Qualitätsmerkmal – und ab 2025 eine gesetzliche Pflicht.


Inklusion wird digital Pflicht
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